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FAQ

WAS PASSIERT BEIM ERSTEN TERMIN?

 

Sie erzählen mir den Grund für Ihren Besuch beim Kieferorthopäden und ich begutachte die Zahn- oder Kieferfehlstellung klinisch. Gerne berate ich Sie ob, weshalb und wann bei Ihnen oder ihrem Kind eine Zahnspange notwendig ist.

 

Besteht Notwendigkeit für eine Zahnspange machen Sie sich einen Termin zur Anfertigung der diagnostischen Unterlagen bei mir aus. Falls es noch zu früh ist für eine Behandlung, empfehle ich einen späteren Kontrolltermin, um die weitere Entwicklung und Zahnwechsel zu überwachen, um dann im richtigen Moment eingreifen zu können.

Erster Termin

IN WELCHEM ALTER IST EINE KIEFERORTHOPÄDISCHEUNTERSUCHUNG

ZU EMPEHLEN?

 

Untersuchung im 4. Lebensjahr (auch im Milchgebiss gibt es Fehlentwicklungen,
die möglichst früh behandelt werden sollten)

 

Untersuchung im 8. Lebensjahr (Zahnwechsel im Schneidezahnbereich)
 

Untersuchung im 12. Lebensjahr (Endes des Zahnwechsels)

Alter

KANN ICH BZW MEIN KIND ZWISCHEN
ÄSTHETISCHEN APPARATUREN

(Keramik-Brakets, Schienen, innenliegenden Bracketsetc.)
UND SICHTBAREN METALL-BRACKETS WÄHLEN?

 

Nein. Wenn man in den Genuss der „Krankenkassen-Zahnspange“ kommen will,

sind Metall-Brackets obligatorisch. Die Verwendung ästhetisch unauffälligerer

Apparaturen führt zum Verlust des Anspruchs auf eine „Krankenkassen-Zahnspange“.

Brackets

KANN MAN MIT DER FESTSITZENDEN

ZAHNPANGE ALLES ESSEN?

 

In den ersten Tagen nach dem Einsetzen der Zahnspange sollten nur weiche Lebensmittel zu sich genommen werden. Zu vermeiden ist zähes, klebriges (bsp. Kaugummi) oder hartes Essen (Nüsse, Äpfel, Karotten, Brotrinde,…).

 

Nach ein bis zwei Wochen kann man wieder ohne Einschränkungen essen.

Zahnspange Essen

WAS KOSTET EINE ZAHNSPANGE BEI IHNEN?

 

Die Kosten für eine Zahnspange sind sehr individuell, je
nach Behandlungsdauer und Materialaufwand. Bereits beim Erstgespräch

werden Sie über die genauen Kosten und den Krankenkassenzuschuss
aufgeklärt.
Einen Überblick über die ungefähren Kosten finden Sie HIER.

Zahnspange

WERDEN DIE KOSTEN VON DER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN?

Wenn bei Kindern/Jugendlichen während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Fehlstellung vorliegt, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist (IOTN 4 oder 5), erhalten diese

80 % des Kassenvertragstarifs von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet.

Die Rückerstattung erfolgt allerdings nur bei nachgewiesenem Behandlungserfolg. WahlkieferorthopädInnen sind per Gesetz verpflichtet,

für jeden Patienten/jede Patientin den erfolgreichen Behandlungsabschluss

bei den Krankenkassen nachzuweisen (Qualitätssicherung).

Bei guter Mitarbeit erreichen wir bei bei allen PatientInnen die

strengen Qualitätssicherungsvorgaben der Krankenkassen.   

Krankenkasse

ANDERE ZUSCHÜSSE

 

Ob bei Erwachsenen bzw. weniger ausgeprägten Fehlstellungen ein Zuschuss (üblicherweise pro Jahr z.B. GKK: 680,-- bzw. BVA: 1000,--) gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.

Manche privaten Kranken- oder Zahnzusatzversicherungen beinhalten Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie
sich im Zweifel bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Zuschüsse

Kontakt

Dr. Katharina RÖGGLA

Fachärztin für Kieferorthopädie

An folgenden Adressen bin ich für Sie da:

1180 WIEN

Dr. Daniela Lettner, MSC

Gersthoferstraße 119/2/2

1180 Wien

Telefon: +43 1 4701318

Montag 14-18 Uhr

1010 WIEN

Dr. Michael Lettner

Wollzeile 3/Top 1.2

1010 Wien

Telefon: +43 1 5127757

Dienstag 14-18 Uhr

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