FAQ
WAS PASSIERT BEIM ERSTEN TERMIN?
IN WELCHEM ALTER IST EINE KIEFERORTHOPÄDISCHEUNTERSUCHUNG
ZU EMPEHLEN?
KANN ICH BZW MEIN KIND ZWISCHEN
ÄSTHETISCHEN APPARATUREN
UND SICHTBAREN METALL-BRACKETS WÄHLEN?
KANN MAN MIT DER FESTSITZENDEN ZAHNPANGE ALLES ESSEN?
WAS KOSTET EINE ZAHNSPANGE BEI IHNEN?
WERDEN DIE KOSTEN VON DER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN?

WAS PASSIERT BEIM ERSTEN TERMIN?
Sie erzählen mir den Grund für Ihren Besuch beim Kieferorthopäden und ich begutachte die Zahn- oder Kieferfehlstellung klinisch. Gerne berate ich Sie ob, weshalb und wann bei Ihnen oder ihrem Kind eine Zahnspange notwendig ist.
Besteht Notwendigkeit für eine Zahnspange machen Sie sich einen Termin zur Anfertigung der diagnostischen Unterlagen bei mir aus. Falls es noch zu früh ist für eine Behandlung, empfehle ich einen späteren Kontrolltermin, um die weitere Entwicklung und Zahnwechsel zu überwachen, um dann im richtigen Moment eingreifen zu können.
IN WELCHEM ALTER IST EINE KIEFERORTHOPÄDISCHEUNTERSUCHUNG
ZU EMPEHLEN?
Untersuchung im 4. Lebensjahr (auch im Milchgebiss gibt es Fehlentwicklungen,
die möglichst früh behandelt werden sollten)
Untersuchung im 8. Lebensjahr (Zahnwechsel im Schneidezahnbereich)
Untersuchung im 12. Lebensjahr (Endes des Zahnwechsels)
KANN ICH BZW MEIN KIND ZWISCHEN
ÄSTHETISCHEN APPARATUREN
(Keramik-Brakets, Schienen, innenliegenden Bracketsetc.)
UND SICHTBAREN METALL-BRACKETS WÄHLEN?
Nein. Wenn man in den Genuss der „Krankenkassen-Zahnspange“ kommen will,
sind Metall-Brackets obligatorisch. Die Verwendung ästhetisch unauffälligerer
Apparaturen führt zum Verlust des Anspruchs auf eine „Krankenkassen-Zahnspange“.
KANN MAN MIT DER FESTSITZENDEN
ZAHNPANGE ALLES ESSEN?
In den ersten Tagen nach dem Einsetzen der Zahnspange sollten nur weiche Lebensmittel zu sich genommen werden. Zu vermeiden ist zähes, klebriges (bsp. Kaugummi) oder hartes Essen (Nüsse, Äpfel, Karotten, Brotrinde,…).
Nach ein bis zwei Wochen kann man wieder ohne Einschränkungen essen.
WAS KOSTET EINE ZAHNSPANGE BEI IHNEN?
Die Kosten für eine Zahnspange sind sehr individuell, je
nach Behandlungsdauer und Materialaufwand. Bereits beim Erstgespräch
werden Sie über die genauen Kosten und den Krankenkassenzuschuss
aufgeklärt. Einen Überblick über die ungefähren Kosten finden Sie HIER.
WERDEN DIE KOSTEN VON DER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN?
Wenn bei Kindern/Jugendlichen während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Fehlstellung vorliegt, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist (IOTN 4 oder 5), erhalten diese
80 % des Kassenvertragstarifs von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet.
Die Rückerstattung erfolgt allerdings nur bei nachgewiesenem Behandlungserfolg. WahlkieferorthopädInnen sind per Gesetz verpflichtet,
für jeden Patienten/jede Patientin den erfolgreichen Behandlungsabschluss
bei den Krankenkassen nachzuweisen (Qualitätssicherung).
Bei guter Mitarbeit erreichen wir bei bei allen PatientInnen die
strengen Qualitätssicherungsvorgaben der Krankenkassen.
ANDERE ZUSCHÜSSE
Ob bei Erwachsenen bzw. weniger ausgeprägten Fehlstellungen ein Zuschuss (üblicherweise pro Jahr z.B. GKK: 680,-- bzw. BVA: 1000,--) gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.
Manche privaten Kranken- oder Zahnzusatzversicherungen beinhalten Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.